Unsere Arbeitsweise
Bei Arbeitsunfällen konzentrierte sich in der Vergangenheit die strafrechtliche und zivilrechtliche Rechtssprechung auf die unteren Führungsebenen. Aufgrund der Liberalisierung der Arbeitsschutzgesetzgebung - weg von den "Pickelhaubenregelungen" und hin zu allgemein gefassten Schutzziel- und Organisationsregelungen - bei dem die Eigenverantwortung der Unternehmen gestärkt werden soll, hat sich die Situation grundlegend geändert.
Es gibt also wichtige Gründe, eine reibungslos funktionierende Arbeitssicherheitsorganisation im Unternehmen vorzufinden.
Wir verstehen uns daher als Arbeitsschutzmanager, die in Unternehmen - auch in kleinen und mittelständischen Unternehmen- die notwendige Arbeitsschutzorganisation einführen und managen. Darüber hinaus ist es selbstverständlich auch unser Ziel, dem Unternehmen aufzuzeigen, wie die Rechtsvorgaben in die Praxis umgesetzt werden können, wo sich Spielräume befinden, welche Maßnahmen kurzfristig realisiert werden müssen. Dabei behalten wir immer die wirtschaftliche Komponente im Auge und erarbeiten mit Führungskräften, Betriebsräten und Mitarbeitern annehmbare Lösungen, immer mit den Zielen:
- Gesundheit der Mitarbeiter und Führungskräfte
- Effektive und störungsfreie Produktionsabläufe
- Rechtssicherheit für Unternehmer und Führungskräfte
- Wirtschaftlichkeit der Sicherheitsmaßnahmen
- Senkung der Kosten für unfallbedingte Ausfallzeiten